me. Gerhard Gasser
ö.b.u.v. Sachverständiger
Von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk, das Parkettlegerhandwerk, das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk sowie
das Bodenlegergewerbe und für Abdichtungstechnik.
Monolithische Betonböden, Estriche, Industrieböden, Versiegelungen, Kunstharzbeschichtungen, Fliesen-, Platten-, Betonwerkstein- und Natursteinverlegearbeiten, elastische und textile Bodenbeläge (PVC, Gummi, Linoleum, Teppich etc.), Laminat, Parkett und Holzpflaster, Abdichtungsarbeiten
Dipl.-Ing. Norman Gasser M.Sc.
ö.b.u.v. Sachverständiger
Sachverständiger für Bauphysik und Schäden an Gebäuden.
Von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk, das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, das Estrichlegerhandwerk, das Parkettlegerhandwerk, das Bodenleger- sowie Holz- und Bautenschutzgewerbe.
Diplom-Bauingenieur (Hochbau)
Master of Science Technisches Gebäudemanagement
Estrichlegermeister
Betriebswirt (HWK)
Gebäudeenergieberater (HWK)
Asbestsachkunde gem. TRGS 519
Radonfachperson (SMUL - Freistaat Sachsen)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
gem. §3 BaustellV und RAB30
Leiter der Landesfachgruppe Estrich und Belag im Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (von 05/2011 bis 06/2016)
Fachbuchautor
Publikation von Fachaufsätzen
Referent bei Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen
Auszeichnung
German Facility-Management Association (GEFMA) Förderpreis 2010 in der Fachkategorie “Betreiberverantwortung” für den wissenschaftlichen Beitrag: “Schadstoffe in Gebäuden – Entwicklung normativer Vorgaben für Messung und Maßnahmen”.
Sonstige Interessen
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Demzufolge dürfen sich auch solche Personen, die nicht hinreichend qualifiziert sind oder nicht über die erforderliche Berufserfahrung verfügen, als Sachverständige bezeichnen.
Der Gesetzgeber sieht zur klaren Abgrenzung der durch Überprüfung nachgewiesen qualifizierten Sachverständigen von den übrigen selbst ernannten Sachverständigen die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Diese erfolgt in einem förmlichen Verwaltungsverfahren.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender, überdurchschnittlicher Qualifikation.
Vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung müssen sich die Bewerber einem anspruchsvollen, mehrstufigen Prüfungsverfahren unterziehen. Nach erfolgter Bestellung und Vereidigung steht ihre Tätigkeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Das bedeutet, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status jederzeit wieder verlieren können, bspw. wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt, die wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet ist oder ein rechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt.
Öffentlich bestellte Sachverständige werden geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger führen und den Rundstempel verwenden.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen Gutachten zur Beweissicherung an und ermitteln die Ursachen für Mängel und Schäden. Sie beraten Privatpersonen genauso wie Firmen und öffentliche Institutionen (bspw. Behörden) bei technischen Aufgabenstellungen und verantworten technische Prüfungen und Überwachungen.
Darüber hinaus können sie als Schiedsgutachter tätig werden, wobei zwei Vertragspartner vereinbaren, das "fachliche Urteil" des Sachverständigen als verbindlich anzuerkennen. Auf diese Weise kann schnell Rechtssicherheit hergestellt werden - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Liefer-, Dienst- oder Werkleistung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
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