Oben: Realbelastungsprüfung auf der Baustelle - es geht auch ohne Norm!
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Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in
denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als
Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und
Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt.
Technische Normen
haben insbesondere im Kauf- und Werkvertragsrecht rechtliche Bedeutung: Denn zur Klärung der Frage, ob ein Produkt einen Mangel aufweist, kann der Richter auf einschlägige Normen zurückgreifen. Aus
diesen leitet er ab, wie ein Produkt nach Meinung unbeteiligter Experten beschaffen sein sollte. Gerichte sehen DIN-Normen als allgemein anerkannte Regeln der Technik an. Wird ein Produkt unter
Einhaltung von DIN-Normen gefertigt, gehen Gerichte davon aus, dass ein Produkt die verkehrsübliche Beschaffenheit aufweist.
Ist die Einhaltung einer Norm nicht vertraglich festgelegt, so führt deren Nichteinhaltung nicht zwingend zu einem Mangel. Die verkehrsübliche Beschaffenheit kann auch ohne Berücksichtigung einer
Norm hergestellt werden, zumal deren Anwendung freiwillig ist. Werden die einschlägigen Normen nicht eingehalten, muss der Verkäufer bzw. Hersteller allerdings auf andere Art nachweisen, dass das
Produkt die verkehrsüblichen Anforderungen erfüllt. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann der Käufer gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen. Er hat Anspruch auf die Beseitigung des
Mangels, auf Lieferung eines mangelfreien Produktes und ggf. auf Ausgleich der Schäden, die durch den Mangel entstanden sind.
Bei der außervertraglichen Haftung für Sach- oder Personenschäden sind insbesondere das Produkthaftungsgesetz und das allgemeine Deliktsrecht von maßgeblicher Bedeutung. Mithilfe von Normen kann der Richter beurteilen, ob ein Produkt fehlerhaft ist oder ob ein Hersteller einen Schaden zu vertreten hat.
DIN-Normen sind keine Lehrbücher. Sie richten sich an Fachleute. Jeder Anwender muss so viel Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann.
Quelle: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/rechtsverbindlichkeit-durch-normen (Stand 06.01.2019)
Sapere aude - Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!
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