Hier informiere ich, Gerhard Gasser, über eine Rezension zu einer Doktorarbeit aus dem Bereich der Estrichtechnologie.
Thema der Dissertation (deutsch):
"Untersuchung und Entwicklung von Verfahren zur Herstellung extrem dünnschchtiger, schwimmender Baustellenestriche im Altbaubereich"
Thema (original):
"Examination and development of techniques for in-situ production of extremely thin floating screeds in the refurbishment area"
Autor der Doktorarbeit: Alexander Unger
Anlass / Grund für das Verfassen der Rezension:
Bereits der Titel der Doktorarbeit ist ungewöhnlich reißerisch, verspricht er dem Leser (Laien wie Experte) schließlich, dass sich der Autor mit der Entwicklung von Verfahren zur Herstellung
extrem dünnschichtiger, schwimmender Baustellenestriche beschäftigt hat. Frage: Muss sich der Verfasser nicht an diesem selbst gesteckten Anspruch messen lassen?
Tatsächlich wird in der gesamten Arbeit nicht definiert bzw. erläutert, was dünnschichtige – geschweige denn extrem dünnschichtige – Estriche überhaupt sind. Auch nicht behandelt wird, wo nach dem
aktuellen Stand von Forschung und Wissenschaft in Gegenüberstellung zu dem Stand der anerkannten Regeln der Technik die werkstoffmechanischen Grenzen des technisch Sinnvollen und Machbaren
liegen.
Nach Auffassung des Rezensenten sollten Arbeiten, die zur Verleihung des akademischen Doktorgrades führen, der Fortentwicklung der Wissenschaft (der Allgemeinheit) dienen und insbesonders dann, wenn
sie in unüblicher Weise zu Verkaufsförderungszwecken / Werbemaßnahmen im In- und Ausland eingesetzt werden, zum Zweck der Überprüfbarkeit für jedermann - zumindestens die Fachweklt - frei zugänglich
sein.
Die hier behandelte Dissertation ist jedoch nicht über die Deutsche Nationalbibliothek oder eine andere inländische Bezugsquelle erhältlich oder einsehbar. Ein Bezug der Doktorarbeit wird auch sonst nicht angeboten, so dass Interessierten nur der Weg an die Hochschulbibliothek der TU Košice (Slowakei) übrig bleibt, sofern man nach aufwendiger Recherche überhaupt in Erfahrung gebracht hat, dass die Arbeit nicht, was die Berichtertstattung in Fachzeitschriften suggeriert, an der TU Dresden eingereicht wurde.
Gem. Online- Auskunft der slowakischen Hochschulbibliothek, bei der es sich um eine reine Präsenzbibliothek (keine Ausleihe!) handelt, ist nur ein einziges Belegexemplar hinterlegt.
Der Autor der Dissertation bzw. sein Vertriebspartner weisen im Rahmen des Marketings des angabegemäß aus der Doktorarbeit heraus entwickelten Produktes RenoScreed® (u.a. in einem Video auf YouTube) auf die Dissertation hin. RenoScreed heißt bereits die "Rezeptur" in der Dissertation. Es gibt zudem zahlreiche Internetauftritte, die positiv auf die Dissertation verweisen ohne etwas über den konkreten wissenschaftlichen Ansatz / die Forschungs- und Entwicklungsarbeit noch die tatsächlich neuen Erkenntnisse auszusagen.
Erfordernis der fachlichen Stellunganahme:
Der Rezensent wird auf Seite 127 der Dissertation wörtlich als „…a technical expert on floor contructions from Idstein/Germany…“ bezeichnet. Ob so etwas in einer Doktorarbeit stehen sollte und der nötigen wissenschaftlichen Sachlichkeit gerecht wird, kann dahingestellt bleiben. Als Fachmann auf dem Gebiet u.a. der Estrichtechnologie gehört die Abgabe einer Stellungnahme zum Berufsethos.
Die Stellungnahme wird in der 59-seitigen Rezension dargestellt.
Diese kann schriftlich (postalisch oder per E-Mail) beim Rezensenten angefordert werden und ist kostenfrei in Papierform erhältlich.
Bitte geben Sie Ihre Postadresse und vollständigen Kontaktdaten wie Name, Vorname, Telefonnummer und Emailadresse an.
Rezensent:
Gerhard Gasser
Taubenberg 103
65510 Idstein
Die Doktorarbeit soll die Grundlage für eine Produktentwicklung gewesen sein, für die der Doktorgradinhaber versucht hat, ein Europäisches Patent zu erlangen.
Informationen zum Patenverfahren
(Trotz ursprünglicher Bemühungen wurde kein Europäisches Patent sondern lediglich ein einfacher (Namens-) Markenschutz erworben, bei dem - im Gegensatz zur strengen, fachlichen
Patentprüfung - die sachlichen Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft werden)
Beachtlich ist das Dokument der Patentprüfer der Kategorie “Recherche / Prüfung” vom 25.08.2010
“Erklärung, dass eine Recherche nicht möglich ist”
Darin heißt es (Zitat):
“[...]
First, one has to observe that it would be technically impossible to use ethylene gas in a screed composition, because the gas would escape before the screed composition could harden. [...]
The description, however, contains no disclosure whatsoever, wheter in actual fact a copolymer of above mentioned monomersshould be used in the admixture, and if this is the case, how said copolymer
should be obtained. Therefore, from the descriptionthe person skilled in the art obtains no information how to carry out the invention into practice.
For the reason detailed above, no search report is to be issued for the present patent application. [...]”
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